Folgender halb-fiktiver Fall:
Ein Dipl.-Ing. mit 2.000e Monatsnetto wird aufgrund einer Nervenkrankheit berufsunfähig und bekommt von der Versicherung 1.500e BUrente. Jetzt hat er von einem Bekannten ein Jobangebot vorliegen, welches ihm für eine Beratungstätigkeit 1.000e netto mtl einbringen würde. Wie verhält es sich nun mit der BUrente?
A. Die BUrente wird um 1.000e herabgesetzt
B. Die BUrente wird komplett gestrichen
C. Die BUrente wird in voller Höhe weiterbezahlt
Dies wird bei Berufsunfähigkeitsversicherungen unter dem Punkt “Lebensstellung” geregelt. Grundsätzlich ist entscheidend, wie die Lebensstellung vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit war. Dazu zählt neben dem Einkommen auch die soziale Stellung. Üblicherweise ist in den Verträgen heutzutage geregelt, dass es keine spürbare Abweichung nach unten geben darf. Das bedeutet, dass selbst wenn ein Professor berufsunfähig werden würde, dann die Tätigkeit als Müllmann (nichts gegen den ehrbaren Beruf eines Müllmannes!) aufnehmen würde UND auch das gleiche Einkommen wie vorher hätte, könnte ihn die Versicherung nicht darauf verweisen und müsste die BUrente weiterbezahlen.
Was würde passieren, wenn Einkommen und soziale Stellung nicht spürbar nach unten abweichen?
In diesem Fall verweist der Versicherer auf die neue Tätigkeit und stellt die BUrente ein – immerhin würde dann ja auch keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegen. Dies nennt man auch “konkrete Verweisung”. Die Rechtsprechung geht von einer zumutbaren Einkommensminderung von bis zu 20% aus. Also solange man weniger als 80% des Einkommens vor der BU verdient, wird man vor der konkreten Verweisung idR gefeit sein.
Darf man wirklich zur BUrente was hinzuverdienen?
Ja, natürlich. Man sollte nur die o.g. Einkommensgrenzen sowie Individualvereinbarungen mit dem Versicherer beachten.
Wird die BUrente je nach Zusatzeinkommen gekürzt?
Nein, denn bei BU gilt das Prinzip “Alles oder nichts” – entweder man ist BU und bekommt die Rente oder man ist eben nicht BU und bekommt gar nichts.
Darf man auch in der alten Branche, im alten Beruf oder sogar beim alten Arbeitgeber arbeiten?
Ja, sofern die Einkommensgrenzen beachtet werden und weiterhin von mindestens 50%iger Berufsunfähigkeit ausgegangen werden kann. Es gibt aber auch Tarife mit halber BUrente ab 25% BUgrad und voller Rente erst ab 75% BUgrad.
Darf man auch dann arbeiten, wenn man eigentlich nicht sollte?
Ja, auch das ist erlaubt. In der Rechtsprechung wird dafür der Begriff “Überobligation” verwendet. Was es damit auf sich hat und ob man trotz voller Erwerbstätigkeit berufsunfähig werden kann, erfährt man hier: KLICK
Was muss man bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeit beachten?
Neben den o.g. Punkten, die man beachten sollte sofern man die BUrente nicht auf’s Spiel setzen will, sollte man sich mit seinem Vertrag auseinandersetzen. Üblicherweise löst die Aufnahme einer Arbeit während BUleistung eine Obliegenheit zur Meldung an den Versicherer. Diese sollte man dringend beachten!
Antwort C ist also richtig! 🙂
Mit arbeitswütigen Grüßen,
Wladimir Simonov
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