Hätten Sie das gedacht? Photovoltaikanlagen sind gefährlich? Ja, gut – die Endlagerung von PV-Modulen ist kompliziert. Aber was hat das alles mit Rente zu tun??
Es geht nicht nur um PV-Anlagen sondern grundsätzlich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Rentnern unter 65. Das sind idR Frührentner oder Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Für sie gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 450e monatlich, alles darüber hinaus wird anteilig angerechnet und die Rente gekürzt. Bis 450e monatlichem Gewinn erfolgt keine Kürzung, bis etwa 1.400e mtl wird ein Viertel weggekürzt, bis etwa 1.900e mtl sogar die Hälfte, bis 2.300e mtl gar 3/4 der gesetzlichen Rente und darüber hinaus entfällt die Rente ganz!
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Man hat (Zwangs-)Beiträge für den Rentenanspruch entrichtet und nebenbei privat mit einer PVanlage (oder Biogasanlage oder sonstigen passiven gewerblichen Einkünften) vorgesorgt. Dann beantragt man die Rente und bekommt sie bewilligt (sowohl bei Erwerbsminderung als auch bei vorgezogenem Renteneintritt nicht ohne Weiteres möglich) – und nun wird die Rente gekürzt bzw. komplett gestrichen. Nicht nett, gar nicht nett!
Mögliche Lösungen:
Diese Regelung ist sicherlich schwer zu erklären. Mir hat das zumindest noch niemand schlüssig erklären können, weshalb man für private Vorsorge bestraft wird.
Auch finde ich die Altersgrenze von 65 einfach willkürlich – denn ab diesem Alter erfolg keine Kürzung. Man darf dann auch als Rentner wieder ohne Konsequenzen unbegrenzt hinzuverdienen. Naja, mir soll’s Recht sein. Das ist wieder mal ein (wichtiger) Grund mehr für private Absicherung. Auf gesetzliche Leistungen kann man sich eben nie zu 100% verlassen!
Mit kopfschüttelnden Grüßen,
Wladimir Simonov