Versicherungskammer Bayern erhöht die Preise für Arzthaftpflicht

Die Nachricht trägt den harmlosen Namen “Vertragsneuordnung in der Berufs-Haftpflichtversicherung für Ärzte” und fängt erst einmal harmlos an:

Seit Jahrzehnten sind wir ein stabiler, fairer und verlässlicher Partner für die Ärzte-Haftpflichtversicherung. Damit das auch so bleibt, müssen wir bei Verträgen mit Zahlungen Beitragsanpassungen vornehmen. Die Neuordnung der Verträge startet mit den Hauptfälligkeiten ab 1. Juli 2014.

20140215-115542.jpg

Dann werden die Fakten präsentiert:

❌ explodierende Kosten für medizinische Betreuung und Pflege
❌ höhere Lebensdauer der Geschädigten
❌ höheres Schmerzensgeld
❌ steigende Regresse der Sozialversicherungsträger
❌ steigende Aufwendungen für Abwehr von Schadensersatzansprüchen
❌ gem. Verbandszahlen steigt der Gesamtaufwand für Personenschäden im Bereich Heilwesen um 7% jährlich

…und dann kommt der Hammer:

‼️ Verträge mit Schäden in den letzten 5 Jahren über 5.000e je Schaden werden auf den neuen Heilwesen-Tarif + 50% pauschalen Zuschlag je Schaden umgestellt
❗️ Verträge mit Schäden in den letzten 5 Jahren unter 5.000e je Schaden werden auf den neuen Heilwesen-Tarif + 25% pauschalen Zuschlag je Schaden umgestellt

Der neue Heilwesen-Tarif der Kammer liegt uns leider noch nicht vor, allerdings ist davon auszugehen dass manche Mediziner in Zukunft mehr als das Doppelte für ihre Berufshaftpflicht bezahlen müssen – da der neue Tarif bestimmt nicht günstiger wird und darauf noch die saftigen Zuschläge verlangt werden.

Fairerweise sollte man natürlich erwähnen, dass Versicherungskammer Bayern nicht nur die Prämien erhöht sondern auch den Heilwesen-Tarif punktuell verbessert. Unter anderem:

✅ 5 Mio EYR pauschal als Versicherungssumme (die Variante mit Deckung 3 Mio EYR pauschal entfällt ersatzlos)
✅ Berufsausübungsgemeinschaften erhalten einheitlich 20% Nachlass (bisher 10% – 20%)
✅ Tierärzte: Gebrauch eines Samenbehälters für Transport und Lagerung bis maximal 5 Werktage (bisher nicht versichert)
✅ Nachhaftung bei Vertragsbeendigung wegen endgültiger Berufsaufgabe oder Tod unbefristet mitversichert (bisher befristet und gesondert zu vereinbaren)

Ferner entfällt im neuen Berufshaftpflicht-Tarif der Laufzeitnachlass von 10% bei Vereinbarung einer 3jährigen Vertragsdauer.

Was sollten die betroffenen Mediziner unternehmen?

Erst einmal heißt es Ruhe bewahren und die individuelle Situation durch einen unabhängigen Experten für Heilwesen prüfen lassen. Wichtig zu wissen ist, dass kein Arzt ohne Berufshaftpflicht dastehen muss. Je nach Fachrichtung, Vorschadensituation und Praxisform bieten sich unterschiedliche Lösungen an. Als Maklerunternehmen mit über 800 versicherten Praxen aller Fachrichtungen kennen wir den Markt sehr gut, erstellen laufend Vergleiche für unsere Kunden und bieten exklusive Lösungen für jeden Bedarf – natürlich auch wenn Sie noch kein Kunde bei uns sind. Fragen Sie über das Formular oder per Email unverbindlich an und wir erledigen das für Sie, damit Sie sich auch weiterhin ganz entspannt um Ihre Patienten kümmern können! 🙂

[contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]

Mit gesunden Grüßen,
Wladimir Simonov

Was meinen Sie dazu?