Wenigstens zu etwas ist die Verbraucherzentrale Hamburg zu gebrauchen: Sie erstreitet ab und an nützliche Urteile! Diesmal geht es mal wieder um unwirksame Klauseln zur Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug der Allianz Lebensversicherungs-AG. Das entsprechende Urteil erging eigentlich bereits am 18.08.2011 (OLG Stuttgart Az. 2 U 138/10), wurde allerdings erst diese Tage rechtskräftig als Allianz ihre Beschwerde beim BGH zurückzog. …