Der “Vorfall” kann eine Krankheit, ein Unfall, ein Schock oder etwas ganz Anderes sein. Fest steht, dass danach nichts mehr so ist wie es mal war. Für Angestellte ändert sich aber erst einmal gar nichts – sie erhalten mindestens 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers. Führungsmitarbeiter oder Geschäftsführer können in ihren Arbeitsverträgen auch längere Fristen vereinbaren (lassen), Selbstständige und …