Regress, Regress, eines Arztes Schwert des Damokles’! Ärzte, die Arznei- oder Heilmittel oder Sprechstundenbedarf in zu hohen Mengen verordnen, werden dafür in Regress genommen. Den Regressbescheid erlassen nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Prüfgremien. Gläubiger des Anspruchs sind formal die Krankenkassen, die die Kosten für die Arznei-, Heilmittel oder den Sprechstundenbedarf schon an die Apotheken oder den Arzt gezahlt haben. Der Regressbetrag …