Skiunfall am Großen Arber

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BAYER. EISENSTEIN, LKRS. REGEN. Skiunfall – Zwei Skilehrerinnen umgefahren und verletzt

Offensichtlich über seine Verhältnisse fuhr am 30.12.2012, gegen 13.00 Uhr, ein 15-jähriger auf einer Skipiste am Großen Arber. Als er sich dem Ausbildungsareal am Pistenende näherte, konnte er nicht mehr ausweichen oder abbremsen und fuhr gegen zwei dort stehende Skilehrerinnen. Alle drei Personen stürzten. Eine 17-jährige Skilehrerin wurde schwerverletzt und musste ins Klinikum Zwiesel verbracht werden, ihre 18-jährige Kollegin kam mit leichten Verletzungen davon. Der 15-jährige Unfallverursacher blieb unverletzt. Alle drei Beteiligten trugen einen Helm, weshalb vermutlich noch schwerere Verletzungen verhindert wurden.

Quelle: Polizeiinspektion Zwiesel

Wollen wir hoffen, dass es den beiden Skilehrerinnen bald wieder besser geht und dass die Eltern des 15jährigen Jungen eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) haben. Je nach Schwere der Verletzungen kann so ein Fall leicht 7stellig (Regress der Sozialversicherungsträger, Schmerzensgeld, Schadensersatz in Form von Rente und/oder Kostenübernahme) werden!

Den Geschädigten hilft in so einem Fall:

Rechtsschutzversicherung (RS) in Privatsachen zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche [ mindestens 300.000e Versicherungssumme, optimalerweise aber unbegrenzter Versicherungssumme ]

private Unfallversicherung (UV) in ausreichender Höhe zur Regulierung der bleibenden körperlichen Einschränkungen [ mindestens 100.000e Grundsumme mit 225% Progression, optimalerweise aber 150.000e Grundsumme und 350% Progression ]

– (sofern gesetzlich versichert, bei PKV analog) stationäre Krankenzusatzversicherung für die aktuelle sowie evtl. folgende Behandlungen [ mindestens 2-Bett-Zimmer mit wahlärztliche Behandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ (bis 3,5facher Satz) und Übernahme der Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl, optimalerweise aber 1-Bett-Zimmer mit wahlärztlicher Behandlung über die Höchstsätze der GOÄ (>3,5facher Satz) hinaus ]

Krankentagegeldversicherung (KT) in ausreichender Höhe sofern längere Arbeitsunfähigkeit (AU)

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sofern die Geschädigten auf Dauer außerstande sind, ihren Beruf auszuüben [ mindestens 1.000e BUrente mit 3% Leistungsdynamik bis Endalter 67, optimalerweise 1.500e BUrente (je nach Beruf/ Einkommen gibt’s bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Annahmerichtlinien bzgl. Rentenhöhe) und 5% Leistungsdynamik ]

private Pflegezusatzversicherung (PV) sofern die Geschädigten pflegebedürftig werden sollten [ mindestens 1.500e Pflegegeld monatlich mit Leistungen ab Pflegestufe I (mind. 50% des versicherten Tagessatzes ambulant/stationär), keiner Kürzung bei Laienpflege und Leistungsdynamik, optimalerweise aber 3.000e Pflegegeld monatlich mit Leistungen ab Pflegestufe I (100% des versicherten Tagessatzes ambulant/stationär) ]

– etwaige sekundäre Absicherungsformen für so einen Fall wie Dread Disease (Koma), Grundfähigkeitenversicherung (zB außerstande Treppen zu steigen, zu gehen oder zu greifen) oder Multirenten (im Grunde aufgebohrte Unfallversicherungen, welche von u.a. Allianz, AXA und Janitos angeboten werden)

TIPP: Wer sich mit all den o.g. Versicherungen nicht beschäftigen möchte oder kann (auch aus finanziellen Gründen, obwohl gem. unserem Beratungskonzept [ Die Insel ] bereits für wenige EYR im Monat volle Absicherung möglich ist), sollte auf jeden Fall selbst eine Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung haben! So ist man auch im Unglücksfall glücklicherweise nicht darauf angewiesen, dass der Schädiger eine PHV (Risiko 1:3) hat oder unermesslich reich (Chance 1:10.000) ist. Hier erfahren Sie mehr.

Schnelle gute Besserung wünschend,
Wladimir Simonov

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