Die Tage beherrscht eigentlich nur ein Thema die Finanzpresse: S&K-Gruppe und die sich mehrenden Hinweise auf Anlagebetrug. Es wäre ja nicht die erste Gesellschaft aus dem Immobiliensektor, die sich im Nachhinein als nicht “rentabel” herausstellt und einen recht ausschweifenden Lebensstil zeigt. Brisant wird die Sache auch durch die eventuell erkaufte Schönfärberei eines Branchenblattes.
Zu diesem Thema habe ich ein kurzes jedoch sehr aufschlussreiches Interview mit Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler von der Landshuter Kanzlei Dr. Götzer, Götzer & Kollegen geführt.
Wladimir Simonov: Sehr geehrter Dr. Zattler, wenn man als Anleger eine möglicherweise dubiose Anlage abgeschlossen hat und einem plötzlich der Totalverlust droht – was sind die ersten Schritte, die er ausführen sollte?
Dr. Marc Zattler: Anleger sollten schnellstmöglich einen auf Anlegerschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der schon eine Vielzahl entsprechender Mandate betreut hat. Geschädigten Anlegern ist dringend zu raten, ihre Rechte zeitnah wahrzunehmen. Anderenfalls droht etwa die Verjährung von Schadensersatzansprüchen.
Wladimir Simonov: Viele Anleger wissen nicht einmal, wer für dieses Schlamassel verantwortlich ist. Wer kommt denn konkret im aktuellen Fall der S & K Holding für Schadensersatz in Frage?
Dr. Marc Zattler: Es kommen Ansprüche gegen die verschiedensten Personen in Betracht, wobei in erster Linie an folgende Personen zu denken ist: Es sind zuerst Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler zu prüfen. Hat etwa eine Bank zu der Anlage geraten, ist zu prüfen, ob die Beratung anleger- und objektgerecht erfolgt ist. Hierbei sind vor allem folgende Fragestellungen wichtig:
- Passt die Anlage überhaupt zu den Wünschen und Zielen des Anlegers?
- Wurde der Anleger über die Risiken (z.B. Risiko des Totalverlustes; fehlende kurzfristige Kündbarkeit; Haftungsrisiken) ordnungsgemäß aufgeklärt?
- Wurde über Provisionen, die die Bank von der Fondsgesellschaft erhält (so genannte Kick-backs), aufgeklärt?
Passierten den Beratern hierbei Fehler, steht dem Anleger ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der falsch beratenden Stelle zu, der in der Regel zu einer Rückabwicklung des Anlagegeschäfts führt.
Weiterhin haften auch die Hintermänner, insbesondere die Gründungsgesellschafter einer solchen Kapitalanlage den Anlegern sowohl bei unvollständigen oder fehlerhaftem Anlageprospekt als auch bei pflichtwidriger Aufklärung und Beratung auf Schadensersatz. Speziell im Falle von S&K kommt ggf. darüber hinaus eine Haftung derjenigen Akteure in Betracht, die sich des Betrugs, sollte dieser nachgewiesen werden können, schuldig gemacht haben.
Wladimir Simonov: Wie kann man effektiv verhindern, auf Anlagebetrüger hereinzufallen? Gibt es da Ihrer Erfahrung nach Anzeichen, die bei vielen Fällen häufig anzutreffen sind?
Dr. Marc Zattler: Kritische Anlagen lassen sich meist schon daran erkennen, dass sie Dinge versprechen, die zu schön sind, um wahr zu sein. Wenn eine Anlage empfohlen wird, die hohe Rendite-Erwartung mit dem Wunsch nach mehr Liquidität verbindet und gleichzeitig volle Sicherheit bieten will, sollten beim Anleger die Alarmglocken läuten. Auch der in Geldanlagen wenig erfahrene Anleger sollte immer das „magische Dreieck“ der Vermögensanlage, bestehend aus Sicherheit, Rentabilität und Liquidität im Auge behalten. Es lassen sich nie gleichzeitig alle drei Grundziele mit einer Anlage erreichen, sondern maximal zwei. Zudem sollte der Anleger genau hinterfragen, worin sein Geld investiert wird. Bei S&K-Fonds wussten die Anleger vielfach zum Zeitpunkt, in dem sie das Investment zeichneten, nicht genau, worin investiert wird (so genannter Blindpool).
Wladimir Simonov: Vielen Dank für das Interview! Sie haben meinen Lesern sehr geholfen.
Dr. Marc Zattler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht
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