Schadensfall EVL – oder wie Manager haften

Aktuell erschüttern der Fall des EVL Eishockey-Deutschland. Für alle Fans, Sponsoren und Landshuter kam vor wenigen Tagen der überraschende Lizenzentzug. Damit darf der EVL nicht mehr in der DEL2 antreten. Im Wochenblatt heißt es:

Derweil versucht Donbeck im Wochenblatt-Gespräch, die unschöne Bilanz des vergangenen Jahres zu erklären: „Wir hatten im Dezember, Januar und Februar einige unvorhergesehene Einmalkosten.“ Zum Beispiel die Kosten für das Gehalt Toni Krinners (er war nach der Erkrankung von Andi Brockmann eingestiegen) oder Nachzahlungen aus den Spielzeiten 2009/10 und 2011/11. „Und wir haben natürlich auch falsche Entscheidungen getroffen – wie die Verpflichtung von Brad Staubitz oder die Zahlungen bei der Krinner-Einigung mit Riessersee. Da stehe ich in der Verantwortung. Ich habe Fehler gemacht.“Quelle: Landshuter Wochenblatt

Geschäftliche Fehlentscheidungen kommen vor. Im Profisport noch eher wie im “normalen” Geschäftsleben, deshalb gilt die Branche bei Haftpflichtversicherern als Sonderrisiko.

Halt. Wie? Haftpflicht??

Ja, richtig gelesen. Geschäftliche Fehlentscheidungen lassen sich versichern. In so einem Fall greift die sogenannte D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht genannt. In den Vorständen der DAX-Unternehmen ist diese Deckung Pflicht, leider haben aber nur wenige Mittelständler diese wertvolle Deckung.

Managerhaftpflicht ( D&O )

Nach der o.g. Aussage in der Presse steht wohl nun fest, wer für den Lizenzverlust und die gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen daraus (mit-)verantwortlich ist: Christian Donbeck. Der Geschäftsführer hat durch Fehlentscheidungen der L.E.S. GmbH wirtschaftlich geschadet.

Durch den Zwangsabstieg in die Oberliga (zum heutigen Zeitpunkt ist noch gar nicht klar, ob EVL dort antreten darf oder nicht) drohen große finanzielle Einbußen für den eh schon wirtschaftlich angeschlagenen Betrieb. Neben Einbußen bei Eintrittsgeldern springen sicherlich auch einige Sponsoren ab. Das wird dem Allein-Gesellschafter Rainer Beck nicht gefallen und er hätte die Möglichkeit, den Geschäftsführer Donbeck persönlich in Haftung zu nehmen. Eine GmbH schützt den Geschäftsführer nämlich nicht vor persönlicher Haftung. Da diese Kosten aber privat wohl für fast jeden Geschäftsführer schwierig aufzubringen sind, sollte jeder Gesellschafter seinen Unternehmenswert mit einer D&O schützen.

Verantwortungsvolle Geschäftsführer sind aber auch gut beraten, ihr Privatvermögen mit einer persönlichen D&O zu schützen. Denn Fehlentscheidungen können quasi täglich enorme Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Hand in Hand geht mit einer D&O auch eine Vertrauensschadenversicherung, die das Unternehmen vor Vermögensdelikten der eigenen Mitarbeiter wie zB Veruntreuung schützt.

Den Fans ist es zu wünschen, dass sich beim EVL mittelfristig alles wieder einrenkt. Bis dahin wird der “Schadensfall EVL” sicher noch für viel Gesprächsstoff sorgen.

Mit bedauernden Grüßen,
Wladimir Simonov

Fazit:

GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer sollten sich und ihr Vermögen mit einer D&O-Versicherung schützen. Die Preise für diese Absicherung sinken seit Jahren und die Leistungen verbessern sich stetig.

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    Wladimir Simonov ist nach der Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) und dem Studium zum Finanzfachwirt (FH) seit 2005 als Versicherungsmakler und Honorarberater tätig. Er wohnt und arbeitet im Herzen von Landshut - mehr erfahren Sie auf der Startseite

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