SCHADENfroh: Brand(stiftung) der Kristalltherme Fichtelberg

Das Gericht will nun erst einmal grundsätzlich klären, ob der Brand im Mai 2012 “Eigenbrandstiftung” war. Davon ist die Versicherung überzeugt. In der emotional geführten Verhandlung stützte sich die Gothaer auf ein Gutachten, das Indizien für eine Brandstiftung aufführt.

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Quelle: BR

Verzwickte Sache. Da möchte man sicher nicht drinstecken! Bei Großschäden gibt es regelmäßig juristische Auseinandersetzungen, denn es geht um viel Geld und deshalb muss jede vermeintlich auch noch so unbedeutende Kleinigkeit geklärt werden.

Unternehmer sollten aus diesem Schadensfall jedoch eine Lehre ziehen:

Klein-BU reicht oft nicht aus. Bei Großschäden dauert die Ermittlung der Schadensursache oft schon 6-12 Monate, dann kommt noch der monatelange Abbruch (mit weiteren hohen Kosten verbunden, die besser in Ihrer Gebäudeversicherung ausreichend eingeschlossen wären) sowie behördliche Genehmigungsverfahren für Wiederaufbau, die ebenfalls lange dauern könnten und uU auch weitere Kosten nach sich ziehen (die auch unter dem Punkt Mehrkosten durch behördliche Auflagen versichert sein sollten).

Summa summarum reichen selbst bei weitaus kleineren Unternehmen als der Kristalltherme die “üblichen” 12 Monate der Klein-Betriebsunterbrechung nicht aus, sondern sollten gegen einen geringen Zuschlag auf 18, 24 oder noch längere Zeit ausgedehnt werden.

Abgesehen davon sollte natürlich die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechung richtig ermittelt werden – schon daran scheitern die meisten Vermittler, wie ich leider täglich sehen muss… Bei der Kristalltherme gehe ich zB nicht davon aus, dass in den 6 Mio EYR, die von der Gothaer gefordert werden auch der Umsatzausfall inklusive ist.

Mit helfenden Grüßen,
Wladimir Simonov

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