Im Wettbewerb um den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für einen Kunden und seine Frau kamen der Wettbewerber und ich zufällig (oder weil wir beide bedarfsgerecht beraten haben) auf den gleichen Tarif. Also was ist für den Kunden naheliegender als… eine Münze zu werfen?
Ja, richtig gelesen. Der Kunde hat durch Münzwurf entschieden, wer das Geschäft machen darf. Tja, ich hatte das Nachsehen. Es war zwar schwer zu verdauen, aber ich nahm es sportlich. Berufsrisiko bei uns Versicherungsmaklern – trotz Topleistung leider nix verdient.
Nun, etwa 1 Jahr später kommt der besagte Kunde mit einem Problem zu mir. Kaum reicht er einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz (“nur” 8.231e!) ein, schon will die Versicherung (zurecht) nichts bezahlen. Da hat der Wettbewerber leider beim i-Tüpfelchen – der Antragsstellung – gepennt und etwas Wichtiges vergessen abzuklären. Nämlich ob die fehlenden Backenzähne auch als “fehlende Zähne” im Sinne der Antragsfragen zu werten sind. Der Kunde gab nur einen fehlenden Zahn im Antrag an, es fehlen jedoch je nach Definition 3-4 Zähne. Oder eben doch nur einer? Das wird die Frage sein. Und auch, ob die Sanierung vorher schon ärztlich angeraten war oder nicht.
Wenn ich gemein wäre, könnte ich den Kunden sonst wohin schicken. Immerhin, winner takes it all – die Courtage und die Probleme. Aber ich bin mal nicht so und werde helfen. Ich weiß auch sogar schon ziemlich genau wie. Ein ganz kleines Quentchen Schadenfreude kann ich mir allerdings selbst beim besten Willen nicht verkneifen… Wer kann es mir verdenken?
Mit freudigen Grüßen,
Wladimir Simonov