Berchtesgaden/Hamburg – Fast zwölf Tage dauerte es, bis der verunglückte Höhlenforscher Johann Westhauser wieder Tageslicht erblickte. Hunderte Rettungskräfte arbeiteten Tag und Nacht daran, den 52-Jährigen sicher durch die steilen, verwinkelten, glitschigen Schächte der Riesending-Höhle hinaufzubefördern. Die Retter sprachen von einer “Mammutaufgabe”. Nun, da Westhauser in Sicherheit ist und sein Schädel-Hirn-Trauma in einer Klinik behandelt wird, wendet sich die Aufmerksamkeit auch der Kostenfrage zu. Wer bezahlt die dramatische Rettungsaktion des Wissenschaftlers und vor allem: Was kostet sie?
Quelle: SPON
Eine Kostenprognose sei noch nicht möglich, da so eine Rettungsaktion einmalig gewesen sei. “Normale” Rettungsaktionen kosten im Schnitt um die 30.000e.
Diese Zahl ist spannend. Besonders für die Kundin, die vorgestern bei mir im Büro war. Ihre Mutter hat vorgesorgt und für sie eine Unfallversicherung beim Bund der Versicherten abgeschlossen, der via BdV Mitgliederservice GmbH nach eigenen Angaben “provisionsfreie Rahmenverträge” mit über 140.000 Anmeldungen anbietet. Lustig finde ich persönlich, dass diese GmbH als Versicherungsvertreter im Vermittlerregister eingetragen ist – also juristisch gesehen im Lager der Versicherungen steht, während der Bund der Versicherten selbst als Verbraucherschutzorganisation für die Rechte der Kunden eintritt.
Zurück zu dem besagten Unfallvertrag: Dieser war in der Tat recht günstig. Um den Kunden den Nutzen von Verträgen zu zeigen, nehme ich idR aktuelle Beispiele – im Fall Unfallversicherung aktuell die Riesending-Rettung, welche unter Such-, Rettungs- und Bergungskosten fällt. Schnell die Bedingungen des BdV-Rahmenvertrages mit der Medien-Versicherung überflogen und die folgende Passage gefunden:
Hmm… Besser wäre es, wenn Johann Westhauser NICHT im Rahmenvertrag vom Bund der Versicherten wäre sondern einen passenderen Schutz hätte. Zum Beispiel eine Unfallversicherung mit unbegrenzter Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Auch wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hätte und ein Krankenrücktransport notwendig gewesen wäre: Transport im Flugzeug kostet pro Stunde rund 6.000e. Also sollten BdV-Unfallkunden wohl nicht weiter als 1,5 Flugzeugstunden verreisen… Da kann billig ganz schön teuer werden!
Dies ist nur ein Punkt von vielen, die bei dem Rahmenvertrag suboptimal geregelt sind. Eine umfangreichere Analyse folgt die Tage.
Vielleicht ist deshalb BdV Mitgliederservice GmbH als Versicherungsvertreter registriert. Versicherungsvertreter müssen ihre Kunden nämlich nicht darauf hinweisen, dass es bessere Lösungen als die von ihnen angebotenen gibt – Versicherungsmakler hingegen schon. Auf der einen Seite propagiert Bund der Versicherten e.V. also Verbraucherschutz und auf der anderen Seite verkauft er über den Versicherungsvertrer BdV Mitgliederservice GmbH leistungsschwache Rahmenverträge ohne unabhängige Beratung. Ganz schön janusgesichtig meint
Mit kopfschüttelnden Grüßen
Wladimir Simonov