Regressversicherung für Ärzte

Regress, Regress, eines Arztes Schwert des Damokles’!

Ärzte, die Arznei- oder Heilmittel oder Sprechstundenbedarf in zu hohen Mengen verordnen, werden dafür in Regress genommen. Den Regressbescheid erlassen nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Prüfgremien. Gläubiger des Anspruchs sind formal die Krankenkassen, die die Kosten für die Arznei-, Heilmittel oder den Sprechstundenbedarf schon an die Apotheken oder den Arzt gezahlt haben. Der Regressbetrag richtet sich nach der Höhe der unwirtschaftlich verordneten Arznei- und Heilmittel.

Regresse sind das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die ihre Grundlage in Paragraf 106 SGB V und den jeweiligen Prüfvereinbarungen auf KV-Ebene haben. Ziel der Regresse ist vorrangig, einen Schaden, der den Kassen entstanden ist, auszugleichen. Bei globaler Betrachtung sorgt die Sanktion dafür, dass eine unkontrollierte Mengenausweitung unterbleibt und dass das GKV-System bezahlbar bleibt.

Quelle: Ärztezeitung

20140302-101438.jpg

Viele von uns betreute Arztpraxen klagen über angedrohte oder erfolgte Regresse. Nun haben wir glücklicherweise eine Lösung gefunden: Unsere Ärzte-Regressversicherung, damit Sie Ihre Patienten angemessen behandeln und wieder ruhig schlafen können!

Die versicherten Risiken:

✅ unwirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln bzw. Überschreitung der Richtgrößen

‡✅ unwirtschaftliche Veranlassung von Sach-, Labor- oder Röntgenleistungen durch Dritte

‡✅ unwirtschaftliche Überweisung von Patienten zur Diagnostik

✅ unwirtschaftliche Verordnung von Heilmitteln

‡✅ fehlerhafte Berechnung des Datums der Niederkunft einer werdenden Mutter

✅ Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht

‡✅ Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Die versicherten Leistungen:

> Prüfung des Regresses
> Abwehr des Regresses inkl. aller außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten (passiver Rechtsschutz) wie zB u.a.: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, etc
> Regulierung des Regresses bis zur vereinbarten Versicherungssumme (100.000e – 1.000.000e)

Die versicherten Fachrichtungen (Auszug):

+ Allgemeinärzte
+ Internisten
+ Orthopäden
+ Lungenärzte
+ Augenärzte
+ Urologen
+ Gynäkologen
+ Dermatologen
+ HNO-Ärzte
+ Proktologen
+ Zahnärzte
+ uvm

Versichert können neben Einzel- und Gemeinschaftspraxen auch medizinische Zentren (MVZ). Fragen Sie bei uns an – es ist günstiger als Sie denken! Bsp: Internist bezahlt für eine Versicherungssumme von 100.000e nur 416,50e brutto p.a.

[contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]

Mit besten Empfehlungen,
Wladimir Simonov

Was meinen Sie dazu?