Rechtsschutz Landshut Versicherungen

Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, wenn der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich gerade vielleicht nicht leisten kann?

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    Arbeits-Rechtsschutz – Kündigung

    Ingenieur Barak O. wird von seinem Abteilungsleiter Herrn Adolf H. seit längerem mit Witzen über seine Herkunft aufgezogen. Daran ändert sich trotz wiederholter Bitte, dies zu unterlassen, nichts. Als O. sich beim Betriebsrat über die Sticheleien beschwert, wird ihm kurz darauf fristlos gekündigt. Als Begründung gibt man an, er hätte in größerem Umfang Büromaterial gestohlen. Herr O. sieht den eigentlichen Grund in seiner Beschwerde und schaltet einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab und O erhielt eine fürstliche Abfindung.

    Wohn- und Miet-Rechtsschutz – Streitigkeiten mit dem Vermieter

    Frau P. zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau P. eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte sie ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage und nach 2 Briefen vom Rechtsanwalt erhält sie die volle Kaution vom Vermieter zurück.

    Verkehrs-Rechtsschutz – Verkehrsunfall

    Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn W. Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr W. zieht sich eine Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden, sowie den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn W.s Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr W. bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für den Verletzungen angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

    Sozialgerichts-Rechtsschutz – Rente

    Frau K. beantragte zum 67sten Geburtstag ihr Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb sie ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt. Letztlich holt sie sich eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.

    Steuer-Rechtsschutz – Werbungskosten

    Frau R.s Weg zur Arbeit beträgt normalerweise 15 km einfach. Aufgrund ausgedehnter Straßenarbeiten muss sie einen täglichen Umweg von 12 km zur Arbeit in Kauf nehmen. Bis ihr üblicher Arbeitsweg wieder frei ist, kommen so fast 2.500 km Umweg zusammen. Im Zuge der Steuererklärung erkennt der zuständige Sachbearbeiter nur die übliche Strecke an. Trotz Widerspruch und Erklärungsversuch lenkt das Finanzamt nicht ein. Frau R.s Rechtsschutzversicherer erklärt sich bereit, die nötigen Kosten einer Gerichtsverhandlung zu übernehmen. Frau R. übergibt die Sache danach ihrem Anwalt, der den Fall richtigstellen kann.

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      Grundinformationen zu Rechtsschutz für Privatpersonen

      Für wen ist die Versicherung?

      Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.

      Was ist versichert?

      Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.

      Wer ist versichert?

      Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:

      • Versicherungsnehmer
      • Ehe- und Lebenspartner
      • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.

      Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, wenn sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch in der Regel nur bis zum 25. Lebensjahr.

      Welche Leistungen sind unter anderem versicherbar?

      Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:

      • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
      • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
      • Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrer-Rechtsschutz
      • Straf-Rechtsschutz

      Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz für unterschiedliche Bereiche wie zB Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Testamenten, …

      Welche Leistungen sind unter anderem nicht versichert bzw. versicherbar?

      • Baurechtsstreitigkeiten (seit kurzem bei einer Gesellschaft wieder inklusive!)
      • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes (seit kurzem bei wenigen Gesellschaften wieder inklusive!)
      • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
      • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
      • Vorsätzlich begangene Straftaten

      Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.

      Wo gilt die Versicherung?

      Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.

      Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

      Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, welche vereinbart werden können.

      Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

      Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

      • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
      • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
      • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

      Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. Vorvertraglich eingetretene Rechtsschutzfälle sind ebenfalls ausgeschlossen, außer es gibt eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer.

      Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

      Privathaftpflichtversicherung

      Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen aufkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob diese gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!

      Unfallversicherung

      Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch über die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt zB für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Gerade zur Anpassung des gewohnten Lebensumfeldes an eine Invalidität bedarf es oft großer Geldmittel (Umbau Haus, PKW, etc.) die unabhängig davon aufzubringen sind, ob es Einschnitte im Einkommen gibt. Wurden Sie durch einen Schädiger Invalide, stehen Ihnen neben einem angemessenen Schmerzensgeld nur sonstige, konkret anfallende nötige Kosten als Schadensersatz zu. Mehr ist rechtlich als Ausgleich nicht vorgesehen. Für „Komfortanschaffungen“ wie etwa hochwertige Prothesen mit Nervenimpulserkennung oder die Anstellung eines menschlichen Vorlesers, statt einer Computerlösung müssen Sie selbst aufkommen.

      Berufsunfähigkeitsversicherung

      Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für nach 1961 geborene nur noch eine Erwerbsminderungsrente vor, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr wie gewohnt gearbeitet werden kann. Die Prüfung richtet sich hier lediglich nach der allgemeinen Arbeitsfähigkeit und der möglichen Anzahl von täglichen Stunden. Selbst bei Schwerkranken kommt es hier oft zur Leistungsablehnung. Da diese Rentenleistung nur sehr niedrig ausfällt, kommt es selbst im Bezugsfall zu enormen Einkommensverlusten. Mit einer eigenen privaten Absicherung der Arbeitskraft, bei der klar definiert ist, unter welchen Voraussetzungen eine zuvor fest vereinbarte Rente ausgezahlt wird, gehen Sie auf Nummer sicher. Niemand sollte vor diesem wichtigen Bereich die Augen verschließen.

      Erläuterungen zu den Leistungspunkten

      Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Hier beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Rechtsschutzversicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit gerne für Sie da!

      Deckungssumme

      Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden – vor allem dann, wenn er durch mehrere Instanzen geht. Ausgehend vom Streitwert fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Hinzu können ggf. noch weitere Kosten kommen (Zeugen, Gutachten, etc.). Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt dann maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme. Allerdings beruhen viele alte Tarifen noch auf kalkulierten Deckungssummen, die heute unzeitgemäß niedrig sind. Existenzbedrohende Prozesse gegen einen finanzstarken Gegner wie zB die Schadenersatzklage nach einem Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage, können die Summe schnell aufzehren. Auf eine ausreichend hohe Deckungssumme sollte daher unbedingt geachtet werden.

      Strafkaution

      Wenn es Sie oder andere mitversicherte Personen einstweilen vor Strafverfolgungsmaßnahmen verschont, leistet der Versicherer innerhalb der vertraglich vereinbarten Summe die Kaution (z. B. bei Untersuchungshaft oder beim Vorwurf einer Straftat im Ausland). Verfällt die Kaution (z. B. bei Nichterscheinen des Beschuldigten zur Verhandlung), muss der Versicherungsnehmer die Kaution an den Versicherer zurückzahlen. Dazu steht – je nach Vertrag – eine gesondert ausgewiesene Summe in der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

      Selbstbeteiligung

      Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die Sie selbst bei jedem Rechtsschutzfall übernehmen, wirkt sich immer prämienmindert auf den Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Führt eine Ursache zu mehreren Streitfällen, verzichten manche Versicherer darauf, die Selbstbeteiligung mehr als einmal anzurechnen. Es gibt Tarife mit fester SB, abschmelzender SB, besonderer SB je Leistungsart, etc.

      Wartezeiten

      Erst wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit erfüllt wurde, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers. Dadurch wird die Versichertengemeinschaft vor den Auswirkungen geschützt, die durch Kunden entstehen, die nur deshalb eine Rechtsschutzversicherung abschließen, weil „das Haus schon brennt“. Es gibt Tarife, die in bestimmten Rechtsgebieten auf die Einhaltung einer Wartezeit verzichten. Vorvertragliche Rechtsschutzfälle sind allerdings immer ausgeschlossen, es sei denn man hat eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer bzgl. Verzicht des Einwandes der Vorvertraglichkeit nach bestimmten Vertragslaufzeiten.

      Geltungsbereich

      Grundsätzlich gilt die Rechtsschutzversicherung in Deutschland und im restlichen geographischen Europa. Darüber hinaus gilt auch im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz. Dort können jedoch die abgesicherten Summen und die zeitliche Geltung deutlich eingeschränkt sein. Ebenso können einzelne Rechtsgebiete aus dem Versicherungspaket ausgeklammert werden. Bei einem bevorstehenden längeren außereuropäischen Auslandsaufenthalt sollten Sie daher Ihren konkreten Einzelfall von Ihrem Versicherungsmakler beim Versicherer abklären lassen.

      Versicherter Personenkreis

      Grundsätzlich sind alle Mitglieder Ihrer Familie mitversichert, also es besteht auch Versicherungsschutz für Ehe-/ Lebenspartner und die unverheiratete, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sowie volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in der direkt anschließenden Berufsausbildung befinden. Dieser Einschluss gilt, solange die häusliche Gemeinschaft besteht. Je nach gewähltem Versicherer und Tarif kann der Kreis mitversicherter Personen noch umfangreicher sein (z. B. Eltern des Versicherungsnehmers, wenn im Ruhestand und in häuslicher Gemeinschaft, etc.). Ob in einem versicherten Fall Versicherungsschutz gewährt wird, entscheidet letztlich der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherers. Bei Streitigkeiten versicherter Personen untereinander kann nur einem der Versicherten Deckung gewährt werden.

      Versicherte Rechtsgebiete / Rechtsschutz-Bausteine

      Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits nur dann, wenn auch das entsprechende Rechtsgebiet bzw. der entsprechende Rechtsschutz-Baustein versichert ist. So fallen Streitigkeiten bzgl. des Garantieanspruchs eines Fahrzeugs zwar ins versicherte Vertrags-Recht, Sie bräuchten jedoch eine Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutzdeckung in Ihrem Vertrag. Auch Ihr Risiko als Vermieter wird nicht automatisch über den Haus- und Grundstücks-Rechtsschutz mit abgedeckt, da z. B. die Kosten einer Wohnungsräumung schnell den Rahmen sprengen können. Ihr Versicherungsmakler stimmt Ihren versicherbaren Bedarf gerne mit Ihnen ab.

      Risikoausschlüsse

      Damit Rechtsschutzversicherungsschutz dauerhaft bezahlbar bleiben kann, ist es nicht möglich, für wirklich alle Rechtsbereiche Versicherungsschutz bieten zu können. Einige Rechtsstreitigkeiten, die erfahrungsgemäß sehr häufig auftreten oder unkalkulierbar hohe Kosten verursachen, sind daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unter diesen Ausschluss fallen regelmäßig z. B. alle Rechtsstreitigkeiten aus der Neuerrichtung eines Gebäudes, aus Kapitalanlagegeschäften, aus dem Urheber-, Marken- und Personenrecht, sowie Studienplatzklagen und das Vertragsrecht (im gewerblichen Bereich). Diese Aufzählung ist nicht abschließend und dient nur der Veranschaulichung.

      Deckungszusage

      Eine Rechtsschutzversicherung wird die Deckung für Ihren Fall immer nur dann übernehmen, wenn nach Schilderung des Sachverhalts auch Aussicht auf Erfolg besteht. Manche gesetzlichen oder behördlichen Regelungen mögen Ihnen ungerecht vorkommen und Ihrer eigenen Rechtsauffassung gänzlich zuwider laufen – das Begehen des Rechtswegs kann aber dennoch vom Start weg ohne jede Erfolgsaussicht sein. Holen Sie daher vor dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt immer erst eine Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Anwalt nicht wissen kann, welchen Umfang Ihr Rechtsschutzvertrag hat. Nur im vorherigen Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen oder Ihrem Versicherungsmakler können Sie vermeiden, ggf. auf den Kosten eines Rechtsstreits sitzen zu bleiben, der nicht versichert ist, bzw. bei dem keine Deckungszusage erteilt wird.

      Gerichtliches Verfahren

      Nicht immer kommt ein Rechtsschutzvertrag für das komplette Verfahren auf. Gerade sehr preiswerte Tarife leisten zumindest in manchen Bereichen erst ab dem Zeitpunkt, wenn eine gerichtliche Verhandlung angestrebt wird. Die Kosten, die Ihnen im Vorfeld beim Anwalt entstanden sind, müssen dann von Ihnen selbst getragen werden.

      Beratungs-Rechtsschutz

      Je nach Tarif und Rechtsgebiet kann auch nur die reine Erstberatung zu einem rechtlichen Sachverhalt versichert sein. Bringt Ihr Anwalt dann mit weiteren Schritten die Sache voran, entfällt meist auch die Deckung für die Erstberatung, da diese dann in der Gesamtbetrachtung hinfällig ist. Im Gegenzug erlassen Ihnen manche Rechtsschutzversicherer die Selbstbeteiligung, wenn sich eine Angelegenheit allein mit der Erstberatung erledigen lässt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die meisten Anbieter inzwischen sehr kompetente Rechtsberatungs-Hotlines anbieten, bei denen Sie Ihren Fall besprechen und auch auf den Prozesserfolg hin prüfen lassen können.

      Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz

      Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten, die über die reine Erstberatung hinaus gehen – zumindest bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Oft sind hier auch grundsätzlich nicht versicherbare Bereiche gedeckt, damit Sie als Kunde zumindest bei einfacheren Fällen nicht allein gelassen werden.

      Mediation

      In vielen Fällen kommt es nur deshalb zum Rechtsstreit, weil beide Seiten unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind. Bei einer Mediation unternimmt man den Versuch, unter der Moderation eines geschulten Mediators (oft ein Anwalt) gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten leben können.

      Vergleich / Kostenbeschluss

      Mit einem Urteil ergeht in der Regel auch ein Kostenbeschluss, welche Streitpartei welche Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat. Auch bei einem gerichtlich erzielten Vergleich ergeht ein solcher Kostenbeschluss. Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten dieses Beschlusses – sowohl bei Urteil wie auch beim Vergleich.

      Kapitalanlage-Rechtsschutz

      Für Streitigkeiten aus Kapitalanlagen wird grundsätzlich keine uneingeschränkte Deckung mehr angeboten. Dieser Grundsatz wird insoweit jedoch wieder aufgeweicht, als dass viele Versicherer zumindest „einfaches Anlagegeschäft“ wie z. B. Altersvorsorgeprodukte oder VWL-Sparverträge trotz des allgemeinen Ausschlusses decken. Ganz vereinzelt wird auch für spekulativere Kapitalanlagen Deckung geboten, wobei hier immer eine Obergrenze bei der Anlagesumme festgelegt wird.

      Erweiterter Straf-RS (privat/beruf/ehrenamtlich)/Spezial-Straf-RS (gewerblich)

      Ihr Rechtsschutzvertrag bietet bereits eine umfangreiche Deckung für strafrechtliche Probleme, die aus dem Vorwurf eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit resultieren (hierunter fällt z. B. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall). Ausdrücklich nicht versichert sind Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z. B. Steuerhinterziehung oder Mord). Bedenken Sie dabei bitte, dass der reine Tatverdacht ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren zu beginnen und Sie ggf. in Untersuchungshaft zu bringen. Mit einem erweiterten Straf-RS bzw. einem Spezial-Straf-RS werden Ihre Verteidigungskosten (inkl. angemessener Honorarvereinbarungen mit Ihrem Strafverteidiger) auch bei Vorsatzdelikten übernommen. Bei den am Markt erhältlichen Tarifen kann es Unterschiede geben, ob der private, berufliche oder ehrenamtliche Bereich gedeckt ist.

      Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit / Kausaltheorie / Folgeereignistheorie

      Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz nur für solche rechtlichen Streitigkeiten, die erst während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind. Bei der Feststellung, wann ein Fall begann, können jedoch zwei Theorien angesetzt werden: Ist die Schaffung eines neuen Umstands als ursprünglicher Beginn des Streifalls anzusehen (zB der Kauf eines Neuwagens), oder erst der Zeitpunkt, an dem das eigentliche Problem ersichtlich ist (zB Hinweis der Werkstatt, dass der Wagen schon einmal einen schweren Unfall gehabt haben muss, von dem Sie nichts wussten)? Besteht Ihr Rechtsschutzvertrag seit mindestens fünf Jahren, verzichten einige Versicherer generell auf die Prüfung, ob ein Schaden als vorvertraglich angesehen werden kann.

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