Als ich heute das Landshuter Wochenblatt aufgeschlagen habe, staunte ich nicht schlecht:
Gibt es seit Neuestem “LVM-Makler”?
Natürlich nicht. Leider hat in diesem Fall der Redakteur die Berufsbezeichnungen ein wenig durcheinander gebracht, deshalb helfe ich gerne ein wenig nach. Versicherungsvermittler und -berater sind in § 34d GewO und § 34e GewO geregelt:
Es gibt grundsätzlich
A) Versicherungsvertreter, die im Auftrag einer (1) Gesellschaft Versicherungen vermitteln
B) Versicherungsmakler, die im Auftrag des Kunden tätig sind, unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft agieren und dem Kunden theoretisch alle Versicherungen anbieten (sollen/müssen)
C) Versicherungsberater, die keine Versicherungen vermitteln, keine Provisionen erhalten dürfen und deshalb nur Beratung in Versicherungsfragen gegen Honorar leisten
Einen “LVM-Versicherungsmakler” kann es daher gar nicht geben. Entweder man ist Versicherungsmakler und kann u.a. LVM anbieten oder man ist Versicherungsvertreter und muss LVM anbieten. Einen Zwitterberufsstand “Vertreter-Makler” gibt es also nicht – außer vll ab und an in der Presse 😉
Zum Glück wurde der Artikel mittlerweile auf mein Betreiben hin online berichtigt – vielen herzlichen Dank an die Redaktion: KLICK
Anlagebetrug – welche Ursachen gibt es?
In diesem Fall könnte man gemäß den im Artikel genannten Sachverhalten (erfundene Produkte) von geplantem Betrug ausgehen. In vielen Fällen ist es allerdings bei den Vermittlern eher der eigenen Unwissenheit und Gutgläubigkeit zu verdanken, wenn sie den Kunden später ruinöse Kapitalanlagen verkaufen. Die Menschen vertrauen eben der Person. Immerhin sind sie ja seit Jahren mit ihm geschäftlich verbunden und/oder sogar befreundet. Manchmal wird zuerst eine kleine Summe von 1.000e – 10.000e angelegt, dann kommt die versprochene Rendite (da Schneeballsystem zB) und man legt nun “weil es ja bereits geklappt hat” 50.000e, 100.000e und mehr an. Ferner kommt in diesem Fall hinzu, dass alles unter dem seriösen Image der eigenen Versicherung angeboten wird. Auch das ist natürlich für die Geschädigten uU ein Angriffspunkt, wenn sie Schadensersatz erzielen wollen – aber dazu kann man leider nur im Einzelfall was sagen… 😉
Hilfe für die Betroffenen
Wenn Sie betroffen sind, dann melden Sie sich auf jeden Fall bei mir. Ich helfe Ihnen nicht nur bei der Überprüfung und weiterer Betreuung der bestehenden Verträge sondern kann Ihnen auch in Kooperation mit einer renommierten Landshuter Rechtsanwaltskanzlei unter bestimmten Voraussetzungen (auch ohne Rechtsschutzversicherung) eine kostenfreie Erstberatung inkl. juristischer Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche anbieten. Melden Sie sich – für Sie besteht kein Risiko.
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Mit besten Grüßen,
Wladimir Simonov
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