Ehepartner, Lebensgefährten und Geschäftspartner sichern sich gegenseitig häufig für den Fall des vorzeitigen Todes ab. Was dabei allerdings meistens vergessen wird, ist die Steuer auf die Auszahlungen. Die übliche Kombination, die von Vermittlern angeboten wird, ist:
Kunde ist gleichzeitig
I. Versicherungsnehmer (= der Inhaber des Vertrages),
II. versicherte Person (= also der gegen den Tod Abgesicherte) und
III. Beitragszahler
Der oder die geplante(n) Begünstigte(n) ist (sind)
IV. Bezugsberechtigte
Das kann im Ernstfall teuere Konsequenzen haben, denn so unterliegt die Auszahlung der Erbschaftssteuer.
Während zB Ehepartner oder Kinder noch in den Genuss recht hoher 6stelliger Freibeträge kommen, sieht es für Lebensgefährten, Geschäftspartner und sonstige Personen recht mau aus. Gerade mal 20.000e Freibetrag stehen zur Verfügung, alles darüber hinaus wird gemäß Erbschaftssteuertarif besteuert.
Bis 6 Mio EYR sind’s 30% Steuersatz, ab 6 Mio EYR sind sogar 50% Abgabe fällig.
Rechenbeispiel: Der Arzt Dr. Evil hat sich mit 1,5 Mio EYR abgesichert. 1 Mio soll im Todesfall für seine Praxis- und Geschäftspartner zur Verfügung stehen, 500.000e sollen an seine Lebensgefährtin Frau F. ausgeschüttet werden. Durch einen unglücklichen Laborunfall mit Todesstrahlen verstirbt Dr. Evil und die Versicherung überweist nach Abzug von Steuern den Geschäftspartnern statt 1 Mio nur 686.000e und der Lebenspartnerin statt 500.000e lediglich 336.000e.
Die Erbschaftssteuer hat schmerzhaft zugeschlagen und das Finanzamt ist nun um 438.000e reicher!
Statt dem Finanzamt 438.000e in den Rachen zu schieben, gibt es einen eleganten und legalen Trick um die Erbschaftssteuer bei Lebensversicherungen auf 0,0 zu reduzieren!
Schritt #1: Bedarfsgerechte Lebensversicherung abschließen
(Nettoeinkommen x Versorgungsjahre) + Schulden = perfekte Todesfallsumme
Schritt #2: Die hauptsächlich zu versorgende Person wird zum Versicherungsnehmer (also Inhaber des Vertrages zu I.)
Schritt #3: Die restlichen Erben / zu versorgende Personen werden Bezugsberechtigte.
Schritt #4: Versicherte Person (II.) und Beitragszahler (III.) ist und bleibt die abzusichernde Person.
Was ist nun im Todesfall?
Durch diesen einfachen Trick fällt die Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person an den Versicherungsnehmer und diese Auszahlung ist steuerfrei. Kein Cent Steuern ist abzuführen. Egal wie hoch die Todesfallleistung ausfällt. Selbst bei Auszahlungen über 6 Mio EYR bei den bis zu 50% Steuern fällig wären.
Durch den Schritt #3 sichert man sich für den Fall ab, dass sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person gleichzeitig (zB durch Autounfall oder Flugzeugabsturz) sterben.
Wenn mehrere Personen steuerfrei zu versorgen sind, empfiehlt es sich mehrere Lebensversicherungen abzuschließen und die mehrfache Anwendung unseres cleveren Steuertricks. Weder preislich noch bei der Risikoprüfung gibt es in diesem Fall irgendwelche Nachteile.
Aber einen Nachteil muss es doch geben?
Ja. Einen Nachteil gibt es: Der Versicherungsnehmer kann über den Vertrag bestimmen. Uneingeschränkt. Also beispielsweise den Vertrag kündigen. Oder einen neuen Versicherungsnehmer bestimmen. Oder die Bezugsberechtigten ändern. Oder den Beitragszahler. Auch kann es sein, dass die versicherte Person zu diesem Vertrag von dem Versicherer aufgrund der Datenschutzbestimmungen keine Auskünfte mehr erhält.
Das alles ist irrelevant solange man sich gut versteht. Aber wenn es mal kracht, kann das durchaus bedenklich ausarten. Deshalb sollte man 2 Dinge immer beherzigen:
1. Immer nur absolute Vertrauenspersonen als Versicherungsnehmer einsetzen
2. Immer auf “Über-Kreuz-Absicherung” bestehen – also sich auch als Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung des Partners einsetzen lassen. So hätte man im Streitfall unter Umständen auch ein Druckmittel in der Hinterhand.
Mit besten Empfehlungen,
Wladimir Simonov