Hoher Brandschaden am landwirtschaftlichen Gebäude

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BAD FÜSSING. LKR. PASSAU. Ein großes Aufgebot von Einsatzkräften war am Sonntagvormittag im Ortsteil Aufhausen nötig, um den Brand eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Anbaus mit Wohnhaus zu bekämpfen.

Bei dem Brandobjekt handelt es sich um einen großflächigen Vierseithof, bestehend aus altem (unbewohntem) und neuem Wohnhaus mit verschiedenen Anbauten und Gebäudlichkeiten unterschiedlicher Größe. Das unmittelbar in rechtem Winkel an das neu hergerichtete Wohnhaus angebaute Nebengebäude griet aus bisher ungeklärter Ursache in Brand.

In dieser umfunktionierten und im Umbau befindlichen, vormals landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit den Ausmaßen von ca. 25 mal 10 Metern war eine moderne Hackschnitzelanlage eingebaut sowie etliche, teils hochwertige Antiquitäten untergestellt. Auf dem Dach der Halle war eine Photovoltaikanlage installiert.

Der in Fachwerkweise errichtete Wohnhausanbau wurde durch das Feuer vollständig zerstört. Die sich schnell ausbreitenden Flammen erfassten auch das aufwändig renovierte Wohnhaus, das ebenfalls schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Zur Brandzeit waren die Bewohner außer Hause unterwegs, so dass zumindest keine Menschen zu Schaden kamen.

Spekulationen, wonach der Brand im Bereich der Hackschnitzelheizung ausgebrochen ist, können von der Polizei noch nicht bestätigt werden. Die Ermittlungen zur Brandursache, in die im Bedarfsfall auch ein Brandsachverständiger des Landeskriminalamts eingebunden wird, werden von der Kripo Passau geführt. Erste Feststellungen und Maßnahmen zur Spurensicherung hat der Kriminaldauerdienst bereits am Brandort getroffen.

Unter der Leitung von KBI Högl waren die umliegenden Feuerwehren aus Bad Füssing, Aigen, Irching, Würding und Rotthalmünster mit bis zu 100 Löschkräften eingesetzt. Es entstand ein Gesamtschaden von rund einer Million Euro.

Am Mittwoch (02.01.2013) haben die Brandfahnder der Kripo Passau den Brandort nochmals in Augenschein genommen. Demnach dürfte der Brand an der Förderschnecke der Hackschnitzelanlage ausgebrochen sein. Fremdverschulden kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ausgeschlossen werden.

Quelle: Polizeipräsidium Niederbayern

Zum Glück wurde niemand verletzt und man kann nur hoffen, dass die Eigentümer an alles gedacht haben, damit einer zügigen Regulierung nichts im Wege steht. Es gibt da nämlich ein paar Besonderheiten, die versicherungstechnisch bei diesem Brandschaden ganz interessant sind!

– Der Umbau und die Nutzungsänderung sollten der Gebäudeversicherung immer unverzüglich angezeigt werden. Natürlich ist das kein Bordell, aber vll trotzdem für den Versicherer relevant! Ferner bedeutet Leerstand IMMER eine Gefahrenerhöhung und sollte deshalb auch sofort gemeldet werden.

– Richtige Wertermittlung ist das A und O. Wenn die Versicherungssumme (wie in den meisten von mir geprüften Fällen) zu niedrig ist, dann reicht die Entschädigung eben nicht für einen adäquaten Wiederaufbau! Noch schlimmer: Bei allen Teilschäden wie zB an dem Wohnhaus wird die Entschädigung im Verhältnis der Unterversicherung gekürzt. D.h. dann als Bsp:
Gebäudewert 500.000e
Versicherungssumme 400.000e
Schaden 200.000e
Entschädigung 160.000e (4/5 gem. Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Gebäudewert)

– “Etliche Antiquitäten” benötigen auch eine passende Versicherung. Bei üblichen Hausratversicherungen sind diese als Sublimit bis zu 20% der Versicherungssumme gedeckt. Einige Versicherer bieten auf Anfrage auch mehr, allerdings ist der Zuschlag dafür recht happig. Die optimale aber leider wenig verbreitete Lösung dafür ist eine sog. Valorenversicherung. Wertsachen, Schmuck, Kunstgegenstände, Sammlungen, Antiquitäten, etc werden separat gedeckt und sind mit einer Allgefahrendeckung umfassend versichert – und das zu einer relativ günstigen Prämie sowie in den meisten Fällen ohne besondere Vorgaben seitens der Gesellschaften an Einbruchmeldeanlagen o.Ä.

TIPP: Bewahren Sie Kopien von Quittungen, Wertgutachten und Fotos an einem sicheren Ort (zB Bankschließfach, Verwandte, Cloud, etc) auf. Im Schadensfall muss man nämlich immer irgendwie nachweisen, dass man die Sachen besessen hat und was die (mal) wert waren! Nach so einem Feuer ist üblicherweise nicht mehr viel davon übrig.

Mit schadenfreien Grüßen,
Wladimir Simonov

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