Bei einer Hausratversicherung sind neben Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar auch Einbruch/Diebstahl mitversichert.
Dies setzt natürlich voraus, dass der Risikoort (Haus, Wohnung, Kellerabteil, Hotelzimmer, etc..) abgeschlossen ist und der Diebstahl NACH Einbruch (einfacher Diebstahl zB aus der Tasche im Zug ist i.d.R. nicht mitversichert) durch entsprechende Spuren belegt werden kann. Heute habe ich in der Landshuter Zeitung den Hinweis zu diesem interessanten Urteil entdeckt:
Bei der weiteren Recherche stellte sich zwar heraus, dass es so neu nicht ist, aber ich kannte es bisher nicht – again what learned! 😉
Ich empfehle nichtsdestotrotz IMMER alle Türen und Fenster abzuschließen. Und mit “Abschließen” meine ich 2 Schlüsselumdrehungen. Ins Schloss fallen zu lassen, reicht leider nicht!
Mit unfahrlässigen Grüßen,
Wladimir Simonov