“Am frühen Samstagmorgen brannte es in einer Wohnung in der Ludmillastraße. Die Ursache ist noch unklar.” Wochenblatt Landshut
Bericht: Wochenblatt
Ich wünsche den Bewohnern gute Besserung und eine gute Hausratversicherung. Ich habe schon mal in diesem Artikel dargestellt, wozu man eine Hausrat braucht.
In diesem Fall würde eine gute Hausrat u.a. leisten:
Natürlich muss erst ermittelt werden, was die Brandursache war. Sofern Vorsatz dahinterstecken würde, wäre die Hausrat leistungsfrei. Sofern grobe Fahrlässigkeit den Schaden mitverursacht hat, ist der Versicherer üblicherweise zur Kürzung gemäß der Schwere des Verschuldens berechtigt. Gut, wenn man eine Hausratversicherung wie meine Kunden hat: Ohne Kürzung selbst bei grober Fahrlässigkeit. Das kann in so einem Fall einen 6stelligen Betrag wert sein.
Ist noch was zu beachten?
Ja. Natürlich wird bei so einem Brand auch das Gebäude stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Feuerwehr schätzt den Schaden in diesem Fall auf 50.000e – 100.000e. Dafür kommt die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft auf. Sofern Verschulden des Mieters / Eigentümers der Wohnung zu dem Brand geführt hat, würde die Feuerversicherung bei diesem bzw dessen Privathaftpflicht Regress üben. Gar nicht so blöd also wenn man neben der Hausrat auch eine Haftpflicht hätte – nur für den Fall der Fälle. Was die wenigsten Menschen wissen, übernimmt jede Haftpflichtversicherung die Abwehrkosten von unberechtigten Forderungen. Diese können dem Grunde nach unberechtigt oder der Höhe nach unberechtigt sein. Das 10jährige Mädchen aus München lässt grüßen!