Gutachter sind nicht immer schuld – lieber BU als erwerbsgemindert

Gestern hat Rechtsanwalt Gräfenstein von der Kanzlei Quirmbach und Partner einen lesenswerten Artikel über die Unabhängigkeit der Gutachter publiziert. Das Thema ist durchaus aktuell, wichtig und bedarf einer gesetzlichen Regelung, um Gefälligkeitsgutachten für Hauptauftraggeber wie zB Versicherungen auszuschließen.

Dazu schrieb eine Leserin den folgenden Kommentar, der mich zu einer Richtigstellung bewegte:

20130910-134448.jpg

Liebe Fr. Doebler,

auch wenn das schwer zu verstehen ist: Da gibt es keine Schuld des Gutachters. Aus Ihren Ausführungen folgere ich, dass Ihr Mann Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung wegen Erwerbsminderung gestellt hat. Bei der GRV gibt es für Personen die nach 1.1.1961 geboren sind keinen Berufsschutz mehr. Das heißt, dass Ihr Mann auch als Fachkraft vom Bau verpflichtet werden könnte, einen anderen Beruf auszuüben – egal welchen und auch egal, ob er es tatsächlich tut und/oder überhaupt Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Das “mögliche Können” allein reicht also aus, um die Erwerbsminderungsrente abzulehnen. Dies ist u.a. einer der Hauptgründe für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung!

Ich wünsche Ihrem Mann gute Besserung und alles Gute!

Mit besten Empfehlungen,
Wladimir Simonov

Was meinen Sie dazu?