Oftgestellte Frage beim Thema Privathaftpflicht: Ist mein (Klein-) Gewerbe auch mitversichert?
Grundsätzlich sind im Rahmen der PRIVAThaftpflicht gewerbliche Tätigkeiten nicht mitversichert. Einige Anbieter jedoch schließen nebenberufliche Tätigkeiten wie Handel (bspw. Ebay, Nahrungsergänzung, Tupperware, …) oder Schönheitspflege (bspw. Friseur, Nageldesign, …) oder auch Hüten von Tieren mit Gewerbeschein trotzdem – teils gegen geringen Aufpreis von 10 bis 20e – ein.
Dabei darf der Jahresumsatz jedoch bestimmte Grenzen wie zB bei HDI-Gerling Tarif “Rundum Sorglos”, VHV Tarif “Klassik Garant Exklusiv”, Janitos Tarif “Best Selection” 6.000e oder wie zB bei Helvetia Tarif “Komfort-Schutz Plus”, Haftpflichtkasse Darmstadt Tarif “Vario Komfort PLUS”, Concordia Tarif “Basis Plus” 10.000e oder Gothaer Tarif “TopPlus” und Interrisk Tarif “XXL” 12.000e nicht überschreiten. Auch gibt’s je nach Gesellschaft/ Tarif noch weitere Einschränkungen bzgl. der mitversicherten Tätigkeiten – so haben bspw. HDI-Gerling sowie Helvetia den kompletten Warenhandel ausgeschlossen und Gothaer schließt alle handwerklichen Tätigkeiten (wozu m.E. auch Friseure und Nageldesigner/-innen) gehören aus. Auch Nachhilfe ist ein Thema, das unterschiedlich geregelt ist! Bei manchen Gesellschaften wie z.B. AXA, ERGO oder DEVK – man möge mich berichtigen, sofern ich etwas übersehen haben sollte – ist dies gar nicht mitversicherbar.
Zu allerletzt folgt dann oft die Frage, ob man das überhaupt braucht. Die Antwort ist klar und fern jeder Diskussion: JA.
Schadensbeispiele:- Auf einer Tupperparty bei einer Interessentin stößt man/frau versehentlich eine Kerze um. Der Brand verursacht einen Schaden von 20.000e- Bei der Nagelmodellage wird ein Mittel verwendet, das schwere Allergien verursacht (Martina Weber – vielen Dank noch einmal für die Spende für den 1. Landshuter Businesspokal von Drei Helmen e.V. – berichtete jüngst bei Facebook, siehe unten). Die Kundin muss aufgrund der Allergie ihren Job als Friseurin aufgeben und verklagt die Nageldesignerin deshalb auf 500.000e- Bei Hundebetreuung reißt sich ein Schäferhund los und beißt eine Katze. Die Besitzerin macht Tierarztkosten i.H.v. 1.500e geltend